Bau eines Brunnenhäuschens
Datum Chronikeintrag: 1. Januar 1967
Die gute Qualität des Wassers einer Heilquelle führte zum Bau eines kleinen Trinkpavillions im Schloßpark des Geländes der Familie von Weichs. Dort erfolgte einige Jahre die Ausgabe von Heilwasser. 1974 wurde die amtliche Anerkennung als Heilquellenschutzgebiet „Godelheim“ für die „Benediktusquelle II“ erteilt. 1989 wird diese Anerkennung aufgehoben.